Rechtssicherer KI-Einsatz nach dem Maßstab eines Datenschutzexperten
Wie Stephan Hansen-Oest, Experte im Bereich Datenschutzrecht, Logicc für seine eigene Kanzlei ausgewählt hat, weil Vertrauen bei KI nicht verhandelbar ist.
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Wie einer der bekanntesten Datenschutzexperten Deutschlands seine eigenen Maßstäbe an einen KI-Anbieter anlegt und warum die Wahl auf Logicc fiel.
Als Fachanwalt für Datenschutzrecht kennt Stephan Hansen-Oest die Risiken beim Einsatz von KI in der Mandatsarbeit genau. Ein Anbieter musste seinen eigenen, hohen Ansprüchen an Vertraulichkeit und Rechtssicherheit standhalten.
Mit Logicc fand er eine Plattform, die zentrale Anforderungen wie eine § 203 StGB-konforme Vereinbarung und Zero Data Retention von Beginn an erfüllt, kombiniert mit freier Modellauswahl und eigenen KI-Assistenten.
Heute nutzt Hansen-Oest KI im Kanzleialltag, ohne Kompromisse beim Mandatsgeheimnis einzugehen, und profitiert von eigenen KI-Assistenten und unterschiedlichen KI-Modellen.
Ein Datenschutzexperte prüft, bevor er vertraut
Stephan Hansen-Oest berät seit mehr als 20 Jahren ausschließlich Unternehmen im Datenschutzrecht und zählt über seine Plattform Datenschutz-Guru sowie regelmäßige Vorträge auf Fachkonferenzen zu den bekanntesten Stimmen der deutschen Datenschutz-Szene. Wer beruflich täglich beurteilt, ob Unternehmen datenschutzrechtlich sauber arbeiten, stellt an die eigenen Werkzeuge zwangsläufig denselben Maßstab.
Für den Einsatz von KI in der eigenen Kanzlei bedeutete das: Bevor ein Tool überhaupt in Frage kam, musste geklärt sein, was mit eingegebenen Informationen geschieht, wer darauf Zugriff hat und ob ein Anbieter die besonderen Anforderungen erfüllt, die für Berufsgeheimnisträger gelten. Komfort oder Funktionsumfang waren für ihn zweitrangig, solange diese Grundfragen nicht beantwortet waren.
Diese Haltung deckt sich mit dem, was er selbst als zentrale Herausforderung für Unternehmen beim KI-Einsatz beschreibt: Viele probieren gerade erst aus, wie sich Themen wie Geheimhaltung und der Umgang mit sensiblen Informationen im Arbeitsalltag mit KI vereinbaren lassen. Er wollte diesen Prozess nicht als Testperson durchlaufen, sondern von Anfang an auf einer geprüften Basis starten.
Ein Anbieter, der die eigene Checkliste erfüllt
Die Prüfung von Logicc ging Hansen-Oest mit der gleichen Systematik an, die er sonst bei Mandant:innen anwendet: erst die rechtlichen Grundlagen, dann das Produkt. Eine § 203 StGB-konforme Vereinbarung und Zero Data Retention waren für ihn keine Nice-to-haves, sondern Voraussetzung dafür, dass ein Tool in seiner Kanzlei überhaupt zum Einsatz kommen konnte. Erst als diese Punkte geklärt waren, öffnete er sich für den eigentlichen Funktionsumfang der Plattform.
Dort überzeugte ihn vor allem, dass er nicht auf ein einzelnes KI-Modell festgelegt ist. Je nach Aufgabe kann er zwischen verschiedenen Modellen wählen oder die automatische Auswahl über Smart Select AI nutzen, die passende Anfragen selbstständig an das dafür geeignete Modell weiterleitet. Für einen Juristen, der im Alltag stark auf Präzision angewiesen ist, aber auch gerne unterschiedliche Ergebnisse vergleicht, macht genau diese Flexibilität den Unterschied.
Ergänzt wird das durch die Möglichkeit, eigene KI-Assistenten mit individuellen System-Prompts aufzusetzen und so wiederkehrende Aufgaben gezielt vorzubereiten.
Modell wählen KI als Werkzeug, nicht als Risiko
Weil die rechtlichen Grundlagen von Anfang an stimmten, kann sich Hansen-Oest heute auf die eigentliche Arbeit konzentrieren, statt bei jedem Einsatz von KI neu abzuwägen, ob das mit seinen Berufspflichten vereinbar ist. Logicc ist damit für ihn kein Nebenprojekt, sondern fester Bestandteil seines Kanzleialltags geworden, mit eigenen Assistenten, die er nach Bedarf anpasst, und einer Modellauswahl, mit der er gezielt experimentiert.
Seine Herangehensweise liefert damit auch anderen Berufsgeheimnisträgern ein Muster für die eigene Entscheidungsfindung: nicht Funktionsumfang oder Bedienkomfort zuerst bewerten, sondern die Frage, ob ein Anbieter die eigenen Vertraulichkeitsanforderungen erfüllt. Erst wenn diese Basis stimmt, lohnt sich der Blick auf das, was ein Tool im Arbeitsalltag tatsächlich leisten kann.
„Das A und O ist, dass du einen Dienstleister findest, dem du vertrauen kannst. Und das ist gerade im KI-Bereich nicht so ganz einfach.“
Das hat sich verändert
- Ein KI-Anbieter gefunden, der die zentralen Anforderungen für Berufsgeheimnisträger von Anfang an erfüllt.
- Freie Modellauswahl über Smart Select AI statt Festlegung auf ein einzelnes Modell.
- Eigene KI-Assistenten mit individuellen System-Prompts für die tägliche Arbeit.
- Ein Setup, mit dem gezielt experimentiert und weiterentwickelt werden kann.
Stephan Hansen-Oest ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit Sitz in Flensburg. Er berät seit mehr als 20 Jahren ausschließlich Unternehmen im Datenschutzrecht. Über seine Plattform Datenschutz-Guru sowie regelmäßige Vorträge auf Fachkonferenzen zählt er zu den bekanntesten Experten der deutschen Datenschutz-Szene.
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